In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- Hauptschulabschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 (Fachoberschulreife)
Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern auf Erweiterungsebene, befriedigende Leistungen in den Fächern auf Grundebene, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern.
Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf Erweiterungsebene und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und in dem Fach auf Grundebene mindestens gut sind.