Der Zusatzkurs Geschichte des Jahrgangs Q2 beschäftigt sich aktuell mit der Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. Nachdem die Schülerinnen und Schüler in der Schule bereits die Vorwürfe gegen die angeblichen Zauberer und Zauberinnen kennengelernt und Fallbeispiele analysiert hatten, stellten sie sich die Frage, inwiefern auch in unserer Gegend Hexenprozesse stattfanden. Also wandten sie sich an das Soester Stadtarchiv, um sich auf Spurensuche zu begeben und gleichzeitig etwas über die Arbeit des Stadtarchivs zu erfahren.
Bei ihrem Besuch im Archiv erhielten sie zunächst eine Führung durch die Räumlichkeiten, bei dem sie die Aufgaben und die Arbeitsweise eines Archives erfuhren. Der Rundgang führte die Gruppe zu den unter modernsten Bedingungen verwahrten Archivbeständen, die von mittelalterlichen Urkunden über städtische Akten bis zu Kirmesplakaten, Zeitungen und Fotografien reichen. Im Lesesaal erklärte die Archivarin den Schülerinnen und Schüler, wie man das Archiv aktiv nutzen kann, was gerade für angehende Studierende einige wichtige Einblicke erbrachte.
Besonders beeindruckt waren die Schülerinnen und Schüler, dass sie historische Quellen wie zum Beispiel einem handgeschriebenen Sachsenspiegel, ein mittelalterliches Rechtsbuch, aus dem 14. Jahrhundert oder eine Urkunde aus dem 15. Jahrhundert hautnah „erleben“ durften.
Eine Quelle beschäftigte die Gruppe ganz besonders, denn sie führte sie direkt zu ihrem Unterrichtsthema: In einem Prozessbuch der Stadt Soest aus dem 16. Jahrhundert sind mehrere Protokolle von „Hexenprozessen“ zu finden. Exemplarisch untersuchte die Gruppe die Prozessakte der Anna Withovedes aus Eineckerholsen aus dem Jahr 1585. Die Akte beinhaltet das durch „peinliches Verhör“ (=Folter) erpresste Geständnis der vermeintlichen Hexe.
Allerdings kostete es die Nachwuchshistoriker/innen viel Mühe und Nerven, den Inhalt des niederdeutschen Protokolls zu entziffern. Erst eine Transkription sorgte für Klarheit: Anna Withovedes wurde beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen und ihren Sohn durch eine mit giftigen Kräutern versetzte Suppe vergiftet zu haben. Dass ursprünglich die Mutter ihren Mann angeklagt hatte, das Kind erschlagen zu haben und der Tod somit wahrscheinlich ein Fall häuslicher Gewalt war, spielte im Prozess keine Rolle. Stattdessen starben infolge der durch die Folter erpressten „Geständnisse“ noch 20 weitere unschuldige Personen.